
Baldige Beseitigung einer Rechtsungleichheit im Kanton Zürich – neue Möglichkeiten bei der Verlustverrechnung in Sicht
Nach dem Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) unterliegen Gewinne aus der Veräusserung eines privaten Grundstücks der Grundstückgewinnsteuer. Die Kantone können die Grundstückgewinnsteuer (GGSt) auch auf Gewinne aus der Veräusserung von Grundstücken des Geschäftsvermögens erheben, sofern sie diese Grundstückgewinne von der Einkommens- und Gewinnsteuer ausnehmen oder die Grundstückgewinnsteuer auf […]
26.06.2017

Steuerruling: Mehr Sicherheit im Berufsalltag
Das Urteil vom 5. Oktober 2012 löste bei den Steuerpflichtigen, ihren Beratern sowie den Steuerbehörden bezüglich der Bindungswirkung eines Steuerrulings eine spürbare Verunsicherung aus. Bis zu diesem Zeitpunkt herrschte bei den Akteuren in der Steuerwelt überwiegend Einigkeit darüber, dass die kantonalen Steuerbehörden für die Erteilung von Steuerrulings betreffend die direkte Bundessteuer als veranlagende Behörde zuständig sind. Das Bundesgericht hatte diesen Grundsatz zwischenzeitlich in Frage gestellt. Nun hat es sich zur Zuständigkeit für die Rulinggewährung, Bindungswirkung bei Erteilung durch die nicht zuständige Behörde, Zeitpunkt des Widerrufs sowie Übergangsfristen bei Widerruf wegweisend geäussert.
06.03.2017

Liegenschaften direkt oder via Immobiliengesellschaft halten?
Der kantonale Steuerwettbewerb hat in den vergangenen Jahren Voraussetzungengeschaffen, die das Halten von Liegenschaften über eine Immobiliengesellschaft steuerlich und in Bezug auf Abgaben der Sozialversicherungen unter Umständen attraktiv machen.
03.03.2017

Holdinggesellschaft – ein Thema für KMU?
Der Hauptzweck einer Holdinggesellschaft liegt im Halten von Beteiligungen. Das heisst, sie darf keine aktive Geschäftstätigkeit in der Schweiz ausüben. Die Gründung einer Holdinggesellschaft kann auch für KMU Vorteile mit sich bringen.
03.03.2017

Pendlerabzug: Die Auswirkungen der FABI-Vorlage
Am 9. Februar 2014 hat das Stimmvolk den «Bundesbeschluss über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur» (FABI) angenommen. Dabei befand der Souverän auch über eine steuerliche Frage: die Begrenzung des Pendlerabzugs in der privaten Steuererklärung auf 3000 CHF.
03.03.2017