Am 9. Februar 2014 hat das Stimmvolk den «Bundesbeschluss über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur» (FABI) angenommen. Dabei befand der Souverän auch über eine steuerliche Frage: die Begrenzung des Pendlerabzugs in der privaten Steuererklärung auf 3000 CHF.
Am Grundsystem ändert sich nichts, Steuerpflichtige, denen kein Geschäftsauto zur Verfügung steht, können grundsätzlich dieKosten für die Fahrt vom Wohn- zum Arbeitsort von den steuerbaren Einnahmen abziehen. Dies gilt sowohl für eigene (Velo, Motorrad und Auto) als auch für öffentliche Verkehrsmittel. Für den ÖV waren die effektiven Auslagen (z. B. der Preis des Abos) massgebend, für Auto- und Motorradfahrten galten Kilometeransätze.
Gemäss dem Pro-Komitee der Vorlage sind von der Begrenzung der abzugsfähigen Kosten auf 3000 CHF rund 22 Prozent der Pendler betroffen. Tangiert sind insbesondere Autofahrer, die täglich – je nach Kanton – mehr als 20 bis 35 Kilometer zurücklegen: Sie werden nicht mehr alle Kosten in Abzug bringen können. Auch ÖV-Nutzer mit einem Generalabonnement haben das Nachsehen. Bei einem GA für die 2. Klasse (derzeit 3550 CHF) reduziert sich der Abzug um 550 CHF, bei einem GA für die 1. Klasse (derzeit 5800 CHF) sogar um 2800 CHF.
Den Kantonen steht es frei, einen Maximalbetrag festzusetzen. Es kann somit vorkommen, dass ein Kanton weiterhin den vollen Abzug gewährt, während der Bund die Grenze von 3000 CHF anwendet. Wann die Vorlage in Kraft tritt, ist noch offen. Wahrscheinlich ist, dass dies bereits per 1. Januar 2015 der Fall sein wird.