Nichts wird aus dem frommen Wunsch, dass die Aktienrechtsreform in der Wintersession 2018 zum Abschluss gebracht werden kann.
«Ich bin überzeugt, dass das neue Aktien- und Rechnungslegungsrecht dazu beiträgt, dass es für Investoren noch attraktiver wird, ihr Geld in Schweizer Unternehmen «arbeiten» zu lassen.» Das sagte der damalige Bundesrat Christoph Blocher im Jahr 2007. Damals verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zur Revision des Aktien- und Rechnungslegungsrechts.
Über 10 Jahre später ist die Revision des Aktienrechts wieder in weite Ferne gerückt.
Am 15. Juni 2018 hiess der Nationalrat die Aktienrechtsreform knapp mit 101 Ja zu 94 Nein-Stimmen gut.
In der Gesamtabstimmung der Rechtskommission des Ständerates wurde die Vorlage anfangs November mit 9 Ja zu 2 Nein Stimmen angenommen.
Kurz vor der Ziellinie hat sich aber der Wirtschaftsverband Economiesuisse für ein Nichteintreten ausgesprochen und den Abbruch der Übung verlangt. Der Zürcher FDP-Ständerat Ruedi Noser hat einen entsprechenden Antrag eingebracht. Ein Nichteintreten des Ständerates hätte die jahrelange Arbeit von Bundesrat, Parlament, Verwaltung, Experten und Verbänden zunichtegemacht.
Am 11.12.2018 hat der Ständerat – im Sinne von Bundesrätin Simonetta Sommaruga – mit 23 Ja zu 20 Nein-Stimmen Eintreten auf die Vorlage beschlossen.
FDP-Ständerat Andrea Caroni (Appenzell A. Rh.) wollte den Totalabsturz der Vorlage verhindern und beantragte dem Ständerat, die Vorlage an die Rechtskommission des Ständerates zurückzuweisen mit dem Auftrag, die Aktienrechtsvorlage wirschaftsverträglicher auszugestalten.
SVP-Ständerat Hannes Germann (Schaffhausen) verlangte die Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat.
Nach der Eintretensdebatte hat sich der Ständerat mit 23 zu 21 Stimmen hauchdünn für den Antrag von Ständerat Andrea Caroni und gegen den Antrag von Hannes Germann entschieden. In der zweiten Abstimmung stimmten schlussendlich 29 Ständeräte für den Antrag Caroni; 15 Ständeräte stimmten dagegen.
Diese Entscheide des Ständerates bedeuten, dass die Rechtskommission des Ständerates die Vorlage auf Basis des Entwurfs des Bundesrates und den Beratungen des Nationalrates mit dem Auftrag überarbeiten muss, die Aktienrechtsreform wirtschaftsverträglicher auszugestalten und insbesondere auf unnötige bürokratische Belastungen von KMU zu verzichten. Die in der Vorlage eingebauten Regulierungen sollen eliminiert werden.
Die unendliche (Leidens-) Geschichte der Aktienrechtsreform geht 2019 in eine weitere Runde.