Die private Nutzung des Geschäftsfahrzeugs soll gemäss Beschluss der eidgenössischen Räte mit einer Pauschale besteuert werden können, die neu auch die Fahrkosten zum Arbeitsort umfasst. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat hierzu eine Verordnungsänderung in die Vernehmlassung geschickt.
Das EFD schlägt in der Änderung der Berufskostenverordnung vor, dass die private Nutzung des Geschäftsfahrzeugs neu pro Monat mit 0,9 Prozent des Fahrzeugkaufpreises besteuert werden soll statt mit 0,8 Prozent wie bisher. Im Gegenzug entfallen die Aufrechnung für den Arbeitsweg und der Fahrkostenabzug. Dazu entfällt für Arbeitgeber die Pflicht, den Anteil Aussendienst auf dem Lohnausweis zu deklarieren. Die Vorlage regelt das Vorgehen bei der direkten Bundessteuer und ist so ausgestaltet, dass sie für einen Geschäftsfahrzeuginhaber bei einem Fahrzeugkaufpreis von 50000 Franken, 30 Kilometer täglichem Arbeitsweg und rund 50 Prozent Aussendienstanteil aufkommensneutral ausfällt.
Die Kantone entscheiden autonom, wie sie die leicht erhöhte Pauschale bei den kantonalen Steuern umsetzen. Aufgrund des einheitlichen Lohnausweises kann davon ausgegangen werden, dass die 0,9 Prozent auch von den Kantonen übernommen werden.
Die administrative Vereinfachung forderte eine Motion der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF-S, 17.3631), die von den Räten angenommen worden ist. Trotz der Änderung bleibt es weiterhin möglich, effektiv abzurechnen und den Fahrkostenabzug geltend zu machen.
Quelle: TREX 4/19