Knappe Zustimmung der WAK-N
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats konnte die Detailberatung der Steuervorlage 17 abschliessen. Die Kommission hat am 3. September 2018 getagt. Einzig beim Kapitaleinlageprinzip beantragt die Kommissionsmehrheit eine Änderung gegenüber dem Entwurf des Ständerats.
Die Kommission hat das Gesetz in der Gesamtabstimmung äusserst knapp mit 12 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.
Die gewichtigsten Anträge zum Kapitaleinlageprinzip wurden klar abgelehnt, da weitere Einschränkungen praktisch nur negative Folgen hätten. Dies gilt für zwei Anträge, die einerseits die Rückzahlungsregel auf 70/ 30 statt 50/50 festlegen wollten, und andererseits die Rückzahlungsregel auf Grund-und Stammkapital ausweiten wollten. Ebenfalls abgelehnt wurde mit 13 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen ein Antrag, der die Rückzahlungsregel auch auf im Ausland an Börsen kotierte Unternehmen anwenden wollte.
Angenommen mit 18 zu 6 bei 1 Enthaltung wurde hingegen ein Antrag, der Kapitaleinlagereserven von zugezogenen Unternehmen, die nach dem Abstimmungstermin zur USR II entstanden sind, von der Rückzahlungsregel befreit. Des Weiteren beantragt die Kommission, die Ausnahme für Zuzüger auch auf die Teilliquidationsregel und auch für grenzüberschreitende Zusammenschlüsse und Umstrukturierungen anzuwenden.
Der Nationalrat wird sich am 12. September 2018 über die Steuervorlage 17 beugen. Die Differenzbereinigung wird noch in der Herbstsession 2018 abgeschlossen.