Der AHV-Steuer-Deal kommt am 19.05.2019 vors Volk
National- und Ständerat haben in der Herbstsession 2018 der Gesetzesvorlage zugstimmt. Mehrere links-grüne Komitees haben zusammen 60’749 gültige Unterschriften gegen die Gesetzesvorlage gesammelt und im Januar 2019 der Bundeskanzlei eingereicht. Das Referendum gegen die Vorlage ist zustande gekommen.
Die Vorlage wird am 19.05.2019 zur Volksabstimmung gelangen.
Ausgangslage:
Die Schweiz muss sich internationalem Druck beugen und die folgenden, schädlichen kantonalen Steuerregimes abschaffen:
Holdinggesellschaft Gemischte Gesellschaft Domizilgesellschaft Swiss Finance Branch Prinzipalgesellschaft Schafft die Schweiz diese Steuerregimes nicht schnell ab, wird sie auf eine EU-Blacklist für nicht kooperative Länder (Steueroasen) gesetzt. Die Gegenmassnahmen der EU hätten verheerende Auswirkungen auf die Schweizer Wirtschaft wie z.B. Quellensteuern, Verweigerung von steuerlichen Abzügen, Steuerprüfungen etc. Diese abzuschaffenden Steuerregimes haben für die Direkte Bundessteuer eine grosse Bedeutung. Die Gesellschaften mit kantonalen Steuerprivilegien liefern rund 50 % der Einnahmen von juristischen Personen ab.
Es herrscht Einigkeit, dass diese Steuerregimes abgeschafft werden müssen. Ohne eine Alternative zu den Steuerregimes müssten die betroffenen Unternehmen dem Gemeinwesen massiv mehr Gewinn- und Kapitalsteuern abliefern. Die Unternehmen würden ins Ausland abwandern. Eine Lösung für dieses Problem muss die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz sicherstellen. Es geht um die Schaffung von Rechtssicherheit und um die Sicherung von Arbeitsplätzen in der Schweiz. Es geht nicht um Steuersenkungen oder gar Steuergeschenke für internationale Konzerne in der Schweiz, sondern um einen Ersatz der aktuell geltenden, aber abzuschaffenden Steuerregimes. Es geht um die Abfederung der sich daraus ergebenden Steuererhöhungen für diese Unternehmen. Es besteht dringender Handlungsbedarf, um unser Land vor grossen Wettbewerbsnachteilen zu schützen.
Lösungsvorschlag:
Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF)
Die Kantone erhalten in einem vorgegebenen und eingeschränkten Rahmen die Möglichkeit, sich steuerlich zu verändern, soweit es der kantonale finanzielle Spielraum zulässt, um so die Mehrbelastung für die betroffenen Unternehmen aufzufangen. Eine Kombination von neuen steuerlichen Ermässigungen und einer Senkung des Gewinnsteuersatzes ist geeignet, um die Mehrbelastung der Unternehmen durch den Wegfall der Steuerregimes aufzufangen. Viele Kantone wollen im Zuge der STAF die Unternehmenssteuern senken, um attraktiv zu bleiben.
Nach Schätzungen belaufen sich die gesamten Steuerausfälle der Vorlage für Bund, Kantone und Gemeinden auf rund 2 Milliarden Franken pro Jahr. Dieser Betrag muss jährlich finanziert werden. Von den Eidg. Räten wurde die sozialpolitische Kompensation zugunsten der AHV im Umfang von 2 Milliarden Franken beschlossen.
Ab 2020 sollen folgende Elemente zugunsten des AHV-Fonds greifen:
Erhöhung von drei zusätzlichen Lohnpromillen (1.5 Promille Arbeitgeber plus 1.5 Promille Arbeitnehmer) d.h. 0.6 Milliarden Franken Arbeitgeber plus 0.6 Milliarden Franken Arbeitnehmer Zuweisung Demografieprozent der Mehrwertsteuer an den AHV-Fonds (0.52 Milliarden Franken) Erhöhung des Bundesbeitrages an die AHV (0.3 Milliarden Franken) In der Summe ergeben diese drei Massnahmen zugunsten des AHV-Fonds wieder das Total der Steuerausfälle von 2 Milliarden Franken.
Zusammenfassung:
Die umfangreichen Ausgleichsmassnahmen verdeutlichen die Ausgewogenheit der Vorlage und den politischen Kompromiss. Die kritisierte Verknüpfung einer Steuervorlage mit der AHV-Finanzierung ist im Sinne des politischen Kompromisses zu akzeptieren. Der AHV-Steuer-Deal ist nicht wie behauptet wird sachfremd. Die AHV wird schon immer teilweise mit Steuermitteln finanziert. Weiter gab es im Verlaufe der politischen Debatte nie einen anderen, mehrheitsfähigen Vorschlag.
Die Schweiz reagiert aus einer schlechten Position heraus. Sie muss schnell handeln. Die im Mai 2019 zur Volksabstimmung stehende Vorlage – das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung – ist der einzige tragfähige Kompromiss.
Als Investition in den Werkplatz Schweiz, aber auch mit Blick auf positive Effekte für Wertschöpfung und Arbeitsplätze ist ein Ja zur Vorlage richtig und wichtig.
Ein Volks-Nein an der Urne bringt erhebliche Risiken für Unternehmen und Mitarbeitende mit sich. Der Schaden für den Wirtschaftsstandort Schweiz wäre immens.