Das Ende des Bankgeheimnisses für ausländische Bankkunden ist Tatsache. Mit Hilfe des neuen globalen Standards für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (AIA) soll die grenzüberschreitende Steuerhinterziehung verhindert werden. Nebst der Schweiz haben sich über 100 Staaten, darunter alle wichtigen Finanzzentren, zur Übernahme des AIA-Standards bekannt. Seit 2017 erhebt die Schweiz Kontodaten. Der Datenaustausch wird erstmals ab 2018 erfolgen. Bis anhin lieferte die Schweiz anderen Staaten Informationen nur auf deren Ersuchen hin.
Gesetzliche Grundlagen: Um den AIA-Standard einführen zu können, hat die Bundesversammlung 2015 das multilaterale Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen sowie die multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (MCAA) zusammen mit dem Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAG) verabschiedet. Die Verordnung und die Ausführungsbestimmungen wurden 2016 vom Bundesrat verabschiedet. Damit wurden die rechtlichen Grundlagen für den AIA geschaffen, die per 01.01.2017 in Kraft getreten sind.
Die rechtliche Umsetzung: Es sind zwei Vorgehensweisen für die rechtliche Umsetzung des AIA vorgesehen. Die Umsetzung des AIA kann mit einem bilateralen Staatsvertrag erfolgen oder auf Grundlage des MCAA. Das MCAA basiert auf dem Übereinkommen von OECD und Europarat über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen. Es sieht vor, dass der AIA zwischen den Unterzeichnerstaaten bilateral aktiviert wird. Die Schweiz und die EU haben 2015 ein Abkommen zur Einführung des AIA unterzeichnet. Dabei handelt es sich um ein bilaterales Abkommen.
Was sind Finanzinformationen? Der AIA-Standard sieht vor, dass Banken und Versicherungsgesellschaften Finanzinformationen ihrer Kunden sammeln, sofern diese Kunden im Ausland ansässig sind. Diese Informationen umfassen:
Kontonummer Name, Adresse, Geburtsdatum Steueridentifikationsnummer Betrag von Zinsen und Dividenden Einnahmen aus Versicherungsverträgen Saldi der Konten Erlöse aus der Veräusserung von Finanzvermögen Diese Informationen werden von der Bank an die Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) übermittelt. Die ESTV leitet die Daten an die zuständige Steuerbehörde im Ausland weiter. Der Standard betrifft natürliche und juristische Personen. Der automatische Informationsaustausch betrifft «nur» Finanzkonten. Daten bezüglich ausländischen Immobilien, werden keine ausgetauscht. Es ist aber nicht auszuschliessen, dass die Steuerbehörden über die erhaltenen Finanzdaten von einer im Ausland gelegenen Immobilie Kenntnis erhält.
Die ESTV wird die aus dem Ausland eingehenden Finanzinformationen an die zuständigen kantonalen Veranlagungsbehörden weiterleiten.
Welches sind AIA-Partnerstaaten? Die Schweiz hat bisher mit 51 Partnerstaaten sowie der EU mit ihren 28 Mitgliedstaaten den AIA vereinbart.
Zu den EU-Mitgliedstaaten zählen beispielsweise folgende Länder:
Deutschland Österreich Portugal Italien Griechenland Frankreich Holland Vereinigtes Königreich Die folgenden Länder sind einige Beispiele von AIA-Partnerstaaten:
Argentinien Australien Brasilien China Japan Kanada Mexiko Monaco Russland Saudi-Arabien Indien Wie steht es um die Vertraulichkeit und die Datensicherheit der von der Schweiz ins Ausland gelieferten Daten? In Zusammenhang mit dem Datenaustausch waren Bedenken laut geworden bezüglich Rechtsstaatlichkeit und Datensicherheit einiger Vertragsstaaten wie zum Beispiel China, Brasilien oder Russland.
Die Partnerstaaten sind verpflichtet, die Vertraulichkeit und Sicherheit der erhaltenen Daten zu gewährleisten. Mit dem strengen Prüfungsmechanismus des Global Forum über Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke kann überprüft werden, ob der AIA unter angemessenen Bedingungen erfolgt. Das Eidg. Finanzdepartement nimmt selbst eingehende Prüfungen vor. Stellt sich nachträglich heraus, dass ein Staat seine Verpflichtungen nicht einhält, kann die Schweiz den AIA mit dem betroffenen Staat aussetzen.
Vor dem ersten Datenaustausch will der Bundesrat einen Lagebericht erstellen. Dabei will er prüfen, ob die Partnerstaaten die Anforderungen tatsächlich erfüllen. Diesen Bericht will der Bundesrat den zuständigen Parlamentskommissionen zur Kenntnis unterbreiten. Dieses Vorgehen bezeichnet der Bundesrat als «Schutzklausel».
Hat der AIA Einfluss auf die straflose Selbstanzeige? Mit dem Institut der straflosen Selbstanzeige will der Gesetzgeber Steuerpflichtige, die nicht alle steuerbaren Einkommens- oder Vermögenswerte deklariert haben, motivieren, diese Erträge oder Vermögenswerte nachträglich zu melden und zu versteuern. Wenn alle erforderlichen Bedingungen erfüllt sind, wird die Steuerbehörde von einer Strafverfolgung absehen. Eine der Voraussetzungen für die Straffreiheit ist, dass der Steuerbehörde die Werte bisher nicht bekannt sein durften.
Die ESTV und danach die kantonalen Steuerbehörden werden voraussichtlich ab Mitte April 2018 (auf Basis der Daten 2017) die ersten Daten aus dem Ausland erhalten und diese so erhaltenen Informationen als bekannt betrachten.
Steuerpflichtige, die von der straflosen Selbstanzeige profitieren wollen, sollten ihren Antrag baldmöglichst bei der Kantonalen Steuerbehörde stellen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Ausarbeitung dieser Eingabe.