Beim Transfer Price - zu Deutsch Verrechnungspreis - handelt es sich um die Summe, die verrechnet wird, wenn Leistungen innerhalb eines Unternehmens erbracht oder bezogen werden. Transfer Pricing beschreibt somit die monetäre Bewertung intern ausgetauschter Güter und Dienstleistungen.
Zuletzt wurde Transfer Pricing immer kritischer von Steuerbehörden und Co. hinterfragt. Hier erfahren Sie, wann Transfer Pricing Anwendung findet, wie Verrechnungspreise ermittelt werden und weshalb Steuerbehörden in der Schweiz der Buchführungspraxis kritisch gegenüberstehen.
Wann wird Transfer Pricing eingesetzt?
Transfer Pricing wird dann eingesetzt, wenn Leistungen innerhalb unabhängiger Bereiche eines Unternehmens ausgetauscht werden. Ein solcher „Austausch“ kann wie folgt aussehen:
- Austausch von Wirtschaftsgütern
- Gebrauchsüberlassung materieller Wirtschaftsgüter
- Gebrauchsüberlassung immaterieller Güter
- Dienstleistungen
- Kapital
Transfer Pricing wird insbesondere bei multinationalen Unternehmen Aufmerksamkeit geschenkt.
Warum ist Transfer Pricing wichtig?
Verrechnungspreise dienen nicht nur dazu, den Austausch von Gütern und Dienstleistungen monetär zu beziffern, sie werden vermehrt auch zur Überprüfung der Effizienz und Wirtschaftlichkeit sowie für die Erzielung steuerlicher Vorteile eingesetzt. Weil sie nicht vom Angebot und der Nachfrage am Markt beeinflusst werden, bieten sie eine äusserst effiziente Kostenkontrolle einzelner Unternehmensabschnitte.
In grenzüberschreitend agierenden Unternehmen kann sich der Transfer Price entscheidend auf Gewinne und Verluste auswirken. Dabei werden Gewinne innerhalb grosser Unternehmen bevorzugt in jene Unternehmensbereiche verlagert, wo die Steuerlast am geringsten ist.
Rechtliche Vorschriften in der Schweiz
Der Schweizer Gesetzgeber verzichtet aktuell darauf, Gesetzesbestimmungen zu Verrechnungspreisen in das Steuerrecht aufzunehmen. Es existieren allerdings eine Reihe von Verwaltungsanweisungen, welche sich implizit oder explizit auf die Berechnung des Transfer Price beziehen. Dabei werden kantonale Steuerbehörden unter anderem dazu aufgerufen, bei der Bewertung der Verrechnungspreise die Verrechnungspreisrichtlinien der OECD zu befolgen.
Weil die Schweiz ein Mitgliedsstaat der OECD ist, ist sie ausserdem dazu verpflichtet, die OECD-BEPS-Mindeststandards umzusetzen (z. B. Country-by-Country-Reporting). Im Wesentlichen setzt sich die Schweiz zum Ziel, fremdenvergleichskonforme Verrechnungspreise zu schaffen.
Im schweizerischen Steuerrecht sind für Unternehmen keine spezifischen Verpflichtungen zur Erstellung einer Verrechnungspreisdokumentation vorgesehen. Steuerpflichtige müssen allerdings sicherstellen, dass eine vollständige und richtige Veranlagung möglich ist. Zudem sind sie auch verpflichtet, auf Verlangen der Veranlagungsbehörde schriftliche oder mündliche Auskunft über den Geschäftsverkehr zu geben beziehungsweise die entsprechenden Geschäftsbücher und weitere Dokumente vorzulegen.
Für die Ausgestaltung dieser Dokumentation wird häufig auf das in den OECD-Verrechnungspreisrichtlinien festgelegte Local File beziehungsweise den Master File Dokumentationsansatz zurückgegriffen.
Exkurs: Verrechnungspreisdokument
Mithilfe der Verrechnungspreisdokumentation berichten Steuerpflichtige über die Art und den Inhalt ihrer Geschäftsbeziehungen zu anderen Unternehmensbereichen im gleichen Unternehmen beziehungsweise zu nahestehenden Personen. Unternehmen müssen die Verrechnungspreisdokumentation innerhalb von 30 Tagen nach Aufforderung oder nach der Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung vorlegen, wenn sie Geschäfte mit verbundenen Unternehmen tätigen.
Ermittlung des Verrechnungspreises
Während es keine Regelung gibt, die vorschreibt, wie der Verrechnungspreis ermittelt werden muss, gibt es eine Reihe von Ansätzen, die dabei helfen sollen. Dazu zählen der sogenannte Fremdvergleichsgrundsatz und die steuerlichen Verrechnungspreismethoden.
Fremdvergleichsgrundsatz
Sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene wird der Fremdvergleichsgrundsatz oder auch das „dealing at arm’s length principal“ als zentraler Ausgangspunkt für die Bestimmung des Verrechnungspreises eingesetzt. Dieser Grundsatz der OECD wurde 2010 im OECD-Musterabkommen verankert. Das Prinzip verlangt, dass der Preis eines Gutes oder einer Dienstleistung genauso hoch sein muss, wie er beim Verkauf an Dritte gewesen wäre. Der Verrechnungspreis muss somit dem Fremdvergleich beziehungsweise Drittvergleich standhalten. Dabei gibt es unterschiedliche Varianten des Fremdvergleichs:
Betriebsinterner vs. Betriebsexterner Fremdvergleich
- Betriebsinterner Fremdvergleich – Dabei wird eine Transaktion zwischen zwei zum gleichen Unternehmen gehörenden Unternehmensbereichen mit einer Transaktion zwischen dem Unternehmen und einem fremden Unternehmen verglichen.
- Betriebsexterner Fremdvergleich – Hierbei wird verglichen zwischen einer Transaktion, die zwischen zwei zum gleichen Unternehmen gehörenden Unternehmensbereichen geschieht, und einer Transaktion, die zwischen zwei fremden Unternehmen abläuft.
Konkreter vs. Hypothetischer Fremdvergleich
Für einen konkreten Fremdvergleich muss es Transaktionen sowohl innerhalb des Unternehmens als auch zwischen unabhängigen Dritten geben, die tatsächlich stattgefunden haben. Gibt es keine realen Transaktionen, kommt ein hypothetischer Fremdvergleich zum Einsatz.
Direkter vs. Indirekter Fremdvergleich
- Direkter Fremdvergleich – Hierbei müssen die entscheidenden Faktoren der vergleichenden Transaktionen deckungsgleich sein.
- Indirekter Fremdvergleich – Werden ähnliche Geschäftstransaktionen zugrunde gelegt, welche um tatsächliche Transaktionen korrigiert werden, ist die Rede von einem indirekten Fremdvergleich. Zentral bei Fremdvergleichen ist immer die Vergleichbarkeitsanalyse. Hierzu stellt die OECD einen Neun-Schritte-Prozess zur Verfügung. Weil der Fremdvergleichsgrundsatz kein triviales Unterfangen ist, der Unternehmen oftmals vor Herausforderungen stellt, werden häufig sogenannte Advanced Pricing Agreements (APA) eingesetzt.
Exkurs: APA – Advanced Pricing Agreement
Bei APAs oder auch Vorabverständigungsverfahren handelt es sich um Vereinbarungen zwischen einem oder mehreren Steuerpflichtigen und einer oder mehrerer Steuerverwaltungen. Diese zeitlich befristeten Vereinbarungen regeln, welche Verrechnungspreismethoden und welche Preise oder Margen bei internen Transaktionen Anwendung finden und von den entsprechenden Finanzverwaltungen akzeptiert werden. Dies resultiert in Rechts- und Planungssicherheit.
Steuerliche Verrechnungspreismethoden
Das „arm’s length principal“ allein entscheidet nicht über den Transfer Price – vielmehr muss das richtige Kalkulationsverfahren von jedem Unternehmen individuell gefunden werden. Grundsätzlich wird zwischen fünf Verrechnungspreismethoden unterschieden, mithilfe derer ein fremdvergleichskonformer Preis ermitteln werden soll. Innerhalb dieser fünf Methoden wird zwischen geschäftsvorfallbezogenen Standardmethoden und Gewinnmethoden unterschieden.
- Geschäftsvorfallbezogene Standardmethoden
- Preisvergleichsmethode – Die Preisvergleichsmethode (CUP) orientiert sich an Preisen, die bei vergleichbaren Transaktionen zwischen fremden Unternehmen am Markt vereinbart werden. Sie setzt den Fremdvergleichsgrundsatz idealtypisch um, weil sie beim direkten Preisvergleich ansetzt.
- Kostenaufschlagmethode – Die Kostenaufschlagmethode (CPM) geht von den Selbstkosten des Gutes oder der Dienstleistung aus und addiert dazu einen marktüblichen Gewinnaufschlag.
- Wiederverkaufspreismethode – Die Wiederverkaufspreismethode (RPM) orientiert sich am Absatzpreis abzüglich einer Bruttomarge, wie sie auch bei vergleichbaren Transaktionen zwischen unabhängigen Dritten üblich ist.
- Geschäftsvorfallbezogene Gewinnmethoden
- Transaktionsbezogene Nettomargenmethode – Die transaktionsbezogene Nettomargenmethode (TNMM) vergleicht Nettomargen aus einem oder mehreren internen Geschäftsvorfällen des Unternehmens mit jenen von vergleichbaren Unternehmen.
- Gewinnaufteilungsmethode – Die Gewinnaufteilungsmethode konzentriert sich nicht ausschliesslich auf die Verrechnungspreisermittlung, sondern eher auf die Gewinnaufteilung bzw. -verteilung.
Welche Verrechnungspreismethode die Richtige ist, ist von der Verteilung der Funktionen, Risiken und wesentlichen Wirtschaftsgüter abhängig, ebenso wie von der Verfügbarkeit der Fremdvergleichsdaten.
Warum wird Transfer Pricing kritisch gesehen?
Wie zuvor erwähnt, kann diese Buchführungspraxis massgeblichen Einfluss auf das Betriebsergebnis haben. Dabei gibt es im Wesentlichen zwei Punkte, die am Transfer Pricing immer wieder kritisiert werden:
- Der erste Vorwurf ist, dass Verrechnungspreise oftmals willkürlich niedrig angesetzt werden, um die Steuerlast zu senken.
- Der Zweite ist, dass Gewinne mit demselben Ziel in Niedrigsteuerländer verschoben werden (internationale Verrechnungspreise).
Beide Punkte sind nicht nur marktwirtschaftlich ein Problem, sondern können auch innerbetrieblich zu Konflikten führen. Da Teilbereiche von Unternehmen oft in erster Linie für ihren eigenen Erfolg wirtschaften, kann diese Praxis zu starken Differenzen führen, was wiederum die Erfolgsbeurteilung und Koordination erschwert.
Werden die Empfehlungen beziehungsweise die Auflagen, die für die Berechnung des Transfer Prices existieren, nicht eingehalten, kann dies zu einer ermessensweisen Festlegung der Preise durch die Steuerbehörde sowie einer entsprechenden Aufrechnung zum steuerbaren Gewinn führen. Kommt es zur Manipulation, kann der schweizerische Staat entsprechenden Unternehmen zudem hohe Strafzahlungen aufbürden.