Erbringt ein ausländisches Unternehmen Leistungen in der Schweiz, löst dies bei einem weltweiten Jahresumsatz von CHF 100’000 die schweizerische Mehrwertsteuerpflicht aus.
Die lange Zeit bekannte Jahresumsatz-Grenze von CHF 100’000 gilt nicht mehr nur auf dem in der Schweiz erzielten Umsatz, sondern auf dem weltweit erzielten Umsatz. Erwirtschaftet ein Unternehmen weltweit einen Umsatz von CHF 100’000, so unterliegen Leistungen in der Schweiz schon ab CHF 1.00 der schweizerischen Mehrwertsteuer.
In der Schweiz mehrwertsteuerpflichtige ausländische Unternehmen sind verpflichtet, sich durch einen in der Schweiz niedergelassenen Stellvertreter vertreten zu lassen.
Die Auditrium AG betreut ausländische Unternehmen als Fiskalvertretung in der Schweiz.
Wir bieten für ausländische Unternehmen im Bereich Mehrwertsteuer folgende Dienstleistungen an:
- Abklärung der Mehrwertsteuerpflicht in der Schweiz
- Anmeldung Mehrwertsteuer
- Anmeldung Fiskalvertretung
- Erstellung und Einreichung periodischen Mehrwertsteuerabrechnungen
- Prüfung der Vorsteuerabzugsmöglichkeiten
- Regelmässige Belegkontrollen
- Errichtung eines ZAZ-Kontos zur vereinfachten Verarbeitung der Zoll- und
- Mehrwertsteuer-Veranlagungsverfügungen
- Begleitung von Mehrwertsteuer-Kontrollen durch die Eidgenössische Steuerverwaltung
- Klärung von Mehrwertsteuer-Fragen
Haben Sie Fragen zu den Themen Mehrwertsteuer oder Fiskalvertretung? Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Wir beraten Sie gerne.