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Ab 2019 sind Lotto- und Toto-Gewinne bis 1 Million Franken steuerfrei

20. Februar 2019

    In der Volksabstimmung vom 10.06.2018 hatte sich das Volk für das neue Geldspielgesetz entschieden. Die neuen gesetzlichen Bestimmungen sind am 01.01.2019 in Kraft getreten.

    Das neue Geldspielgesetz ersetzt das Spielbankengesetz aus dem Jahre 1998 und das Lotteriegesetz aus dem Jahre 1923. Das neue Gesetz setzt den Verfassungsartikel über Geldspiele um, den Volk und Stände 2012 angenommen haben.

    Das neue Geldspielgesetz (BGS) hatte auch Änderungen des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer (VStG) und des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) zur Folge.

    Die Frage nach der Besteuerung von Gewinnen aus Lotto- und Totospielen war im Parlament einer der letzten Streitpunkte. Bisher mussten Gewinn über 1’000 Franken als Einkommen versteuert werden. Der Nationalrat wollte eine generelle Steuerbefreiung einführen. Mit der generellen Steuerbefreiung sollte die Abwanderung ins Ausland verhindert werden. Der Ständerat hingegen wollte Lotto- und Totogewinne und Gewinne aus Online-Spielen über 1 Million Franken besteuern.

    Schlussendlich hat das Parlament beschlossen, dass Gewinne aus Lotto- und Totospielen und Online-Spielen bis 1 Million Franken steuerfrei bleiben. Gewinne die in Casinos erzielt werden, sind gänzlich steuerfrei.

    Diese neuen gesetzlichen Regelungen zur Steuerbefreiung sind in Art. 24 DBG geregelt.

    Der Bund erhebt auf Basis des Geldspielgesetzes von den Betreibern die Spielbankenabgabe. Ein Teil dieser Abgabe wird für die AHV und IV verwendet. 2016 beispielsweise belief sich der Ertrag aus der Spielbankenabgabe auf 323 Millionen Franken, 276 Millionen Franken flossen der AHV und IV zu, 47 Millionen Franken erhielten die Standortkantone der Casinos.

    foto by pexels.com

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